Mein Urlaub mit Hund in Graal-Müritz AKZENT Apartmenthotel Residenz

Beschreibung (kurz)

Ihr Apartmenthotel direkt an der Ostsee!
Unser Haus befindet sich in einer Top-Lage, zwischen Wald und Dünen, direkt am Seebrückenvorplatz, dem touristischen Zentrum des Ostseeheilbades Graal-Müritz.

Beschreibung

Mein Urlaub mit Hund in Ihrem Apartmenthotel in Graal-Müritz direkt an der Ostsee

Der Komplex besteht aus zwei miteinander verbunden Gebäuden. Diese beherbergen 35 First-Class-Hotelapartments, bestehend aus ein bis drei stilvoll eingerichteten Räumen, die meisten versehen mit großen Balkonen. Die exklusive Dachterrasse des Hotels, ist für unsere Gäste frei zugänglich.

Im Erdgeschoss befinden sich neben der Rezeption, dem Herzstück des Hauses, ein modern ausgestatteter Wellnessbereich und das Restaurant "PESCADO" mit Bar und Außenterrasse. Außerhalb der Frühstückszeiten sind Hunde auch in unserem Restaurant herzlich willkommen.

Karte

Adresse: Zur Seebrücke 34a, 18181 Graal-Müritz, Deutschland
Postleitzahl: 18181
Breite / Länge: 54.258017 / 12.243408

Nächste Bushaltestelle Birkenallee 750 Meter
Nächster Arzt Dr. med. Blaufuß 1 km
Nächster Bahnhof Ostseeheilbad Graal-Müritz 1 km
Nächster Fährhafen Rostock Port 20 km
Nächster Flugplatz Flugplatz Laage 52 km
Nächster Flugplatz#2 Hamburg-Fuhlsbüttel 215 km
Nächster Flugplatz#3 Berlin Brandenburg 270 km
Nächster Strand Graal-Müritz, Seebrücke 150 Meter
Nächster Supermarkt EDEKA / Penny 1 km
Nächster Tierarzt Kleintierpraxis Ribnitz 12 km
Nächstes Restaurant Pescado 10 Meter

Anreise

Mit dem Auto
Von Hamburg über die A1 bis Lübeck und weiter über die A20 Richtung Rostock und von Berlin über die A19, dann weiter über die B105 Richtung Stralsund / Ribnitz-Damgarten.

Mit der Bahn
Mit der Regionalbahn nach Graal-Müritz und innerhalb von wenigen Minuten zur Fuß oder mit dem Taxi zum Hotel.

Unterkunft, Ausstattung und Dienstleistungen

4 Sterne Hotel

Verpflegung:

Schlafräume: 1 ( 4 Schlafplätze )
Doppelbett / eigenes Bad: 1

Badezimmer: 1
Dusche: 1, Fön: 1, Handtuchtrockner: 1, Waschbecken: 1, WC: 1

Eignung

Urlaubstypen

Familie, Kultur, Land, Meer, Senioren, Strand, Urlaub mit Hund, Wellness

Aussicht

Strand

Allgemeine Ausstattung

Aufzug, Balkon, Bar, Hundenapf, Infrarotkabine, Internet, Restaurant, Sauna

Innenausstattung

Fön, Gefrierfach, Geschirr, Geschirrspüler, Herd, Kaffeemaschine, Kinderhochstuhl, Kochtöpfe/Pfannen, Küchenzeile, Kühlschrank, Mikrowelle, Minibar, Safe, SAT-TV, Schreibtisch, Telefon, Toaster, Wasserkocher, WLan, Zentralheizung

Außenausstattung

Balkonstühle, Balkontisch, Fahrradabstellplatz, Garten, Liegestühle, Terrasse, Terrassenmöbel

Dienstleistungen

Babybett exkl., Bettwäsche exkl., Bettwäsche inkl., Brötchen-Service exkl., Endreinigung inkl., Handtuchpaket exkl., Kinderhochstuhl exkl., Leihfahrräder, Reinigung täglich, Reinigung wöchentlich

Zugang

Aufzug, Ebenerdig, Garage

Aktivitäten

Aktivitäten im Nahbereich:

Angeln, Minigolf, Nordic Walking, Radfahren, Reiten, Schifffahrt, Schwimmen, Wassersport

Preise

- Preis pro Nacht wöchentlich Monatlich Mindest Aufenthalt Wechsel Tag
Woche Wochenende
Gesamtpreis €156 - - 2 Nächte -
Keine Preise verfügbar

Besondere Hinweise

Anreise: 16:00, Abreise: 10:00

Wir freuen uns darauf, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zu einem Aufenthalt im AKZENT Apartmenthotel Residenz zusammengefasst:

Check-In ist ab 16:00 Uhr möglich, bei Anreisen nach 18:00 Uhr informieren Sie uns bitte kurz telefonisch.
Check-Out bitte bis 10:00 Uhr
Haustiere sind grundsätzlich willkommen, jedoch nur auf Anfrage in einigen wenigen Apartments gestattet.
Die zusätzliche Kosten betragen 10,00 € pro Nacht und Haustier.
Der Wellnessbereich mit finnischer Sauna, Infrarotkabine und Ruheraum ist für alle Gäste kostenfrei nutzbar. Saunatücher und Decken finden Sie vor Ort. Bademäntel können an der Rezeption geliehen werden.
Gern können Sie unsere hauseigene Tiefgarage nutzen. Die Kosten betragen 10,00 € pro Nacht und Stellplatz.
WLAN ist im gesamten Haus verfügbar und für alle Gäste kostenfrei.
Nutzen Sie für kleine Ausflüge unseren hauseigenen Fahrradverleih.

Für offene Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AKZENT HOTEL RESIDENZ GMBH FÜR DEN HOTEL-AUFNAHMEVERTRAG IM AKZENT APARTMENTHOTEL RESIDENZ IN GRAAL-MÜRITZ.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlas-sung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachte weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schrift-lichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamt-schuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzli-chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfül-lung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistun-gen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis ange-messen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zu-stimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forde-rungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichti-gung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszah-lung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Das Hotel behält sich vor, Vorauthentisierung von Kreditkarten vor der Anreise vorzunehmen.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruch-nahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbar-te Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflich-tung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nach-weis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimm-ten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszah-lung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentli-cher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreise-tages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein we-sentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverlet-zung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügli-che Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflich-tet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wert-papiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von bis zu € 20.000 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüg-lich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseiti-ge Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisions-rechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(Stand: 08/2022 )