Ferienhaus "Moorkate" in Essel, Lüneburger Heide mit Hund

Ferienhaus in Niedersachsen, Lüneburger Heide, Essel

Beschreibung

Urlaub mit Hund in Essel in der Lüneburger Heide. Das urige Jagdhaus mitten im Grünen! 7000 qm Naturgrundstück, angrenzender Natursee! Das urige Jagdhaus mitten im Grünen! 7000 qm Naturgrundstück, angrenzender Natursee!

Unweit unseres hauseigenen Natursees liegt die Moorkate. Das eingeschossige urige Ferienhaus bietet Platz für zwei Personen und ist die perfekte Alternative zu den größeren Ferienhäusern.

In der gut ausgestatteten Küche mit Esstisch finden Sie Platz für ein gemeinsames Essen. Das Schlafzimmer besteht aus einem Doppelbett, Kleiderschrank und Fernseher. Außerdem ist die Moorkate ausgestattet mit einem Badezimmer mit Dusche und einem zusätzlichen Lagerraum.

Ein Parkplatz ist am Haus vorhanden.

Standort

Adresse: Schorlemer Damm 1, 29690 Essel, Deutschland
Postleitzahl: 29690
Breite/Länge: 52.6919716 / 9.64297190000002
Nächste BushaltestelleSchwarmstedt9 km
Nächster BahnhofSchwarmstedt9 km
Nächster FlugplatzHannover35 km
Nächster SupermarktSchwarmstedt9 km
Nächster TierarztDr. Wolfram Jürgend9 km
Nächstes RestaurantHotel Heide Kröpke50 Meter

Anreise

Mit dem Auto:
Von Norden kommend über die Autobahn A7, Ausfahrt Westenholz, in Richtung Westenholz (ca. 8 km). Von Süden kommend über die Autobahn A7, die für den öffentlichen Verkehr zugelassene Ausfahrt „Allertal-Raststätte“, 2 km in Richtung Hademstorf und dann 4 km rechts in Richtung Ostenholz.

Mit der Bahn:
Über die ICE-Station Hannover und Regio-Bahnhof Schwarmstedt (8 km entfernt).

Mit dem Flugzeug:
Über den Flughafen Hannover-Langenhagen (35 km entfernt).

Mit dem Privatflugzeug:
Über den Privatflugplatz Hodenhagen (8 km entfernt)

Umgebung

Inmitten der Natur, dennoch verkehrsgünstig im Städtedreieck Hamburg-Bremen-Hannover unweit der BAB A7 gelegen, finden Sie hier einen Ort der Ruhe und Entspannung.

Das Aller-Leine-Tal bietet ein ausgebautes Radwegenetz, die Strecken sind bequem für jung und alt, mit wenig Steigungen. Das Radfahren beginnt direkt vor der Haustür, Leihfahrräder direkt vor Ort!

Ausflüge in Freizeitparks der Umgebung oder Städtetouren nach Celle, Lüneburg, Bremen oder Hamburg.

Unterkunft, Ausstattung und Dienstleistungen

Objekt-Typ
Ferienhaus , 65 m²
Schlafräume
1 Schlafräume, 2 Schlafplätze
Doppelbett: 1
Badezimmer
1 Badezimmer
Dusche: 1
Waschbecken: 1
WC: 1
Aussicht
Landschaft unverbaut
Urlaubstypen
Familie
Land
See
Senioren
Urlaub mit Hund
Wellness
Verpflegung
Selbstverpflegung
Zugang
PKW Stellplatz
Parken
1 Autos
Stellplatz am Haus
Innenausstattung
Backofen
Bügeleisen
CD Player
Einbauküche
Fön
Gefrierfach
Geschirr
Herd
Kaffeemaschine
Kochtöpfe/Pfannen
Küchenzeile
Kühlschrank
Mikrowelle
Radio
SAT-TV
Telefon
Toaster
Waschmaschine
Wasserkocher
Außenausstattung
Freisitz
Garten
Gartenmöbel
Liegewiese
umzäuntes Grundstück
Dienstleistungen
Babybett exkl.
Bettwäsche inkl.
Endreinigung exkl.
Handtuchpaket inkl.
Kinderhochstuhl inkl.
Leihfahrräder
Aktivitäten im Nahbereich
Angeln
Golf
Histor. Innenstadt
Minigolf
Nordic Walking
Schwimmen
Tennis
Tischtennis
Wandern
Aktivitäten in der Umgebung
Freizeitpark (11 km)
Golfplatz (23 km)
Histor. Innenstadt (37 km)
Kloster (20 km)
Kunstausstellung (37 km)
Museum (37 km)
Oper (51 km)
Schlösser (37 km)
Ski (53 km)
Theater (37 km)
Wandern (10 Meter)
Wellness-Oase (50 Meter)

Verfügbarkeit

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  • Gebucht
  • Schwebend
  • Verfügbar
  • Unbekannt

Preise

-Preis pro NachtWochen PreisMonatlicher PreisMindest AufenthaltWechsel Tag
WocheWochenende
Gesamtpreis €49 €290 - 2 Nächte -

Zusatzleistungen

 Typ der ZusatzleistungPreisZahlungsmodus
EndreinigungVerbindlich €60einmalig
Frühstücksbuffet im Hotel Heide KröpkeOptional €7täglich - pro Person oder Haustier
HundOptional €20einmalig

Besondere Hinweise

Anreise: 15:00 / Abreise: 11:00
Zahlungsoptionen
per Überweisung
Check-In über die Rezeption im anliegenden Hotel Heide Kröpke, Esseler Damm 1, 29690 Essel
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co. KG
Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung,
sowie die Überlassung von Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Seminaren etc. inklusive für alle damit zusammenhängenden
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Geschäftsbedingungen des
Gastes bzw. Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart und rückbestätigt wurde.
Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes/Auftraggebers durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co. KG (vorliegend „Hotel“ genannt) und der Gast/Auftraggeber. Hat ein Dritter als Auftraggeber für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit
dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Soweit im Folgenden der Begriff „Gast“ verwendet wird, gelten die Bestimmungen gleichermaßen für den Auftraggeber, der für Dritte bucht.
3. Alle Ansprüche aus dem Be herbergungsvertrag gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Räume entsprechend den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne
vorherige Zustimmung des Gastes entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, maximal jedoch um 10% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel zudem geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem
zustimmt.
5. Sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart, ist die Rechnung sofort fällig und zahlbar rein netto ohne Abzüge bis spätestens 5 Tage nach Erhalt. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen -
auch während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel durch Erstellung einer Zwischenrechnung - und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe (derzeit 8 %) bzw. - bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist - in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel 9,- € Mahngebühr erheben.
6. Das Hotel ist - bei Vertragsschluss oder danach - berechtigt unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist berechtigt zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages insbesondere bei jeglicher Art der Kreditierung der Vergütung
Auskünfte über den Gast bei Auskunfteien (Creditreform) einzuholen.
7. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten im Sinne des BDSG von ihm ausschließlich für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages gespeichert und bearbeitet werden.
8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme von Leistungen des Hotels bzw. vorzeitige Abreise)
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bzw. dessen Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht bzw. nicht in dem bestellten Umfang oder nicht über den vereinbarten Zeitraum in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von
ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder wenn dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Hotels
oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht bzw. nicht in dem gebuchten Umfang bzw. nur über einen kürzeren als dem vereinbarten Zeitraum in Anspruch genommenen Zimmern kann das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der
Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zwischen 31 und 4 Tagen
vor Anreise ist der Individualgast verpflichtet 40% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück), 35% für Halbpensions- und 30% für Vollpensionsarrangemets zu zahlen. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen weniger als 4 Tagen vor Anreise ist der Individualgast verpflichtet 80% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück), 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Der Gast ist in
diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung (mit oder ohne Frühstück), 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu bezahlen.
5. Bei Teil- oder Gesamtstornierungen von vertraglichen Leistungen zwischen 8 und 4 Wochen vor Anreise bzw. Veranstaltungsbeginn ist der Veranstaltungskunde verpflichtet 50% des Übernachtungspreises (mit oder ohne
Frühstück) sowie 35% der Tagungspauschalen und des entgangenen Speiseumsatzes bei Banketten zu zahlen. Bei Teil- oder Gesamtstornierungen von vertraglichen Leistungen von weniger als vier Wochen vor
Veranstaltungsbeginn ergeben sich Stornokosten von 80 % des Übernachtungspreises sowie 70% der Tagungspauschalen und des entgangenen Speiseumsatzes.
6. War für das Menü noch kein Preis vereinbart bzw. noch keine Tagungspauschale ausgewählt, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü bzw. die günstigste Tagungspauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde
gelegt.
7. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel während dieses Zeitraums seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise wenn:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen die unter „Geltungsbereich“, Ziffer 2, vereinbarte Regelung vorliegt;
- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht
ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Gast erwirbt keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter und eventuell zugesagter Zimmer oder Zimmertypen bzw. Zimmerkategorien.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, sofern eine Frühanreise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Räumt der Gast das Zimmer nicht bis 12.00 Uhr, kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen weitergehende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen
und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 3.500,- €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,- €. Geld und Wertgegenstände
können bis zu einem Höchstwert von 3500,00 € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel schriftlich zur Anzeige gebracht hat.
3. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
5. Weck- und Nachrichtenaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
6. Post und Warensendungen für die Gäste und Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die in seinem Rahmen mögliche Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung
derselben.
Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Gebäude oder Inventar. Bei Veranstaltungen, auch für die durch Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursachte Schäden.
2. Verstößt der Kunde gegen das Nichtraucherschutzgesetz haftet er für die deswegen gegen das Hotel verhängten Bußgelder.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Kaution
Eine Anzahlung bzw. der gesamte Aufenthaltspreis kann vorab überwiesen werden. Kreditkarten-Garantie ebenfalls möglich.
Restzahlung vor Ort in bar oder per EC-Karte. Sprechen Sie die Möglichkeiten gern mit uns ab!
Eignung
Hunde: Ja
Rauchen: Innerhalb erlaubt
Kinder: Ja, toll für Kinder
Langzeitvermietung: Ja
Bedingt Barrierefrei: Nein
Rollstuhlgerecht: Nein

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2955 Aufruf(e) Letzte Aktualisierung: 25.08.2021 14:34

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ab € 49 € 290
Hotel Heide Kröpke