Land-gut-Hotel Landhaus Heidehof im Wendland - Hund erlaubt

Hotel in Niedersachsen, Wendland, Clenze
  • Schlafplätze
    2
  • Schlafräume
    1
  • Badezimmer
    1
  • ab €79
    /Nacht

Beschreibung

Urlaub mit Hund im Wendland

Das Land-gut-Hotel Landhaus Heidehof liegt im östlichen Teil der Lüneburger Heide im schönen Wendland.

Unser Haus ist mitten in der Natur gelegen und lädt zu verschiedenen Unternehmungen ein. Ob zum Wandern in der Clenzer Schweiz mit Ihrer abwechslungsreichen Endmoränenlandschaft, Rad fahren oder Besichtigungen der für das Wendland typischen Rundlingsdörfer, Museen .....
Im Landhaus Heidehof sind alle Zimmer mit einem großen Balkon, einer großen Sonnen-Loggia oder mit einer großen überdachten Gartenterrasse ausgestattet, die jeweils zum verweilen einladen.

Standort

Adresse: Reddereitz 8, 29459 Clenze, Deutschland
Postleitzahl: 29459
Breite/Länge: 52.9653 / 10.90371
Nächste BushaltestelleClenze/ Rathaus5 km
Nächster ArztAllgemeinarzt5 km
Nächster BahnhofBahnhof Schnega15 km
Nächster FlugplatzHannover120 km
Nächster Flugplatz#2Hamburg100 km
Nächster Supermarkt5 km
Nächster Tierarzt7 km

Anreise

Mit dem Auto von Uelzen kommend über die B493 Richtung Lüchow fahren und in Zarrentin rechts abbiegen Richtung Clenze. Von Salzwedel kommend die B71 nehmen Richtung Uelzen. In Bergen/Dumme rechts abbiegen Richtung Clenze.

Umgebung

“Wellness pur Natur”...
die reizvolle, waldreiche Landschaft, die klimatisch begünstige Lage - 110m ü.NN - mit einer außergewöhnlichen Luftreinheit, sind das Kurmittel Nr.1 und die Natur hier sind ein wahrer Gesundbrunnen mit einem hohen Erholungswert!!

Die Urlaubs- & Wanderregion Clenzer Schweiz.
Eine schon von weitem sichtbare, reichbewaldete
Hügellandschaft mit tiefen Trockentälern prägen
diese reizvolle Naturlandschaft und geben ihr
treffend den Namen “Clenzer Schweiz“, auf
Grund des milden Klimas mit einer besonders
spürbaren Luftreinheit ein beliebtes Erholungsziel.

Unweit(ca. 900 m)vom Landhaus Heidehof befindet sich der Findlingspark mit seinen eiszeitlich geformten Findlingen und Felsblöcken. Der Seerosen-Weiher lädt zum verweilen und Natur beobachten ein.

Unterkunft, Ausstattung und Dienstleistungen

Objekt-Typ
Hotel
Schlafräume
1 Schlafräume, 2 Schlafplätze
Doppelbett: 1
Einzelbett: 1
Badezimmer
1 Badezimmer (1 Gäste-WC)
Dusche: 1
Fön: 1
Waschbecken: 1
WC: 1
Aussicht
Dorfkulisse
Landschaft unverbaut
Urlaubstypen
Familie
Kultur
Land
Senioren
Urlaub mit Hund
Verpflegung
Frühstück
Zugang
Ebenerdig
PKW Stellplatz
Treppe
Innenausstattung
Fön
SAT-TV
Außenausstattung
Garten
Gartenmöbel
Liegewiese
Terrasse
Terrassenmöbel
Dienstleistungen
Babybett exkl.
Bettwäsche inkl.
Endreinigung inkl.
Handtuchpaket inkl.
Kinderhochstuhl inkl.
Reinigung täglich
Aktivitäten im Nahbereich
Angeln
Golf
Naturpark
Radfahren
Reiten
Schifffahrt
Schwimmen
Tischtennis
Wandern
Aktivitäten in der Umgebung
Golfplatz (15 km)
Histor. Innenstadt (20 km)
Kloster (30 km)
Kunstausstellung (20 km)
Museum (5 km)
Schifffahrt (30 km)
Theater (30 Minuten)
Wandern (2 Minuten)

Zusatzleistungen

 Typ der ZusatzleistungPreisZahlungsmodus
HundVerbindlich €10täglich - pro Person oder Haustier

Besondere Hinweise

Anreise: 15:00 / Abreise: 11:00
Zahlungsoptionen
in Bar
Um Unstimmigkeiten auszuschließen, wären wir für eine kurze Info Ihrer geplanten Ankunftszeit dankbar.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels
in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde
nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und
bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind,
wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der
Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend
angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die
Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer
Bar- oder Überweisungsanzahlung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die
gesetzlichen Regelungen.
Kontoverbindung: Inhaber: E. Dreyer/Heidehof
VR Plus Altmark-Wendland
IBAN: DE63 2586 3489 2412 1266 00
BIC: GENODEF1WOT
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung
des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu
Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen,
soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7
geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg
übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung
ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen
anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für
ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90%
des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie
für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei
vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt
entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen
Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit
dieses nicht ausdrücklichvin Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen,
ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde
vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt,
ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern
der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800
Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen
wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem
Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach
vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch
– gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das
Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-
und Wechselstreitigkeiten– ist im kaufmännischen Verkehr Amtsgericht Dannenberg.
Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Amtsgericht
Dannenberg.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die
Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Weiterer Hinweis auf der OS-Plattform, vgl. Art. 14 Abs. 2 ODR-Verordnung.
Eignung
Hunde: Bitte anfragen
Rauchen: Innerhalb verboten
Kinder: Ja, toll für Kinder
Langzeitvermietung: Nein
Bedingt Barrierefrei: Nein
Rollstuhlgerecht: Nein

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1209 Aufruf(e) Letzte Aktualisierung: 25.08.2021 15:56

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