Geschäftsbedingungen, Storno- und Zahlungsbedingungen
von Stelter‘s Freizeitoase
Zahlungsbedingungen: Anzahlung: 25 %
Stornobedingungen:
bis zum 42. Tag: 30 % des Mietpreises
bis zum 28. Tag: 60 % des Mietpreises
bis zum 01. Tag: 90 % des Mietpreises
Ab dem Tag der Anreise: 90 % des Mietpreises
Restzahlung: Restzahlung vor Ort bei Ankunft
Allgemeine Zahlungsarten für Kunden aus anderen Ländern: Barzahlung, Überweisung,
Mietbedingungen von Stelter‘s Freizeitoase
1. Mietvertrag
1.1 Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Mietbestätigung beim Anmelder zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht
entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.
2. Zahlung
2.1.1 Die Anzahlung beträgt 25 % des Preises je Wohneinheitbuchung. Die Anzahlung wird auf
den Gesamt-Mietpreis angerechnet.
2.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der
Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung
geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu
stornieren. Restzahlung vor Ort bei Ankunft
2.2.2 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der
Vermietungsleistung.
3. Mietbestätigung Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen
nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser
unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Die Mietbestätigung ist der
Schlüsselhalterin am Mietobjekt vorzulegen.
3.1 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm
mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen
nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
3.2 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter
durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je
Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes
zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
4. Rücktritt
4.1 Rücktritt seitens des Mieters - Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der
Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe
der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. In diesem Falle
werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben: - Beim Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 30
% des Mietpreises. - Bei Rücktritt 42 - 28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises - Bei
Rücktritt 28 - 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises - Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns
oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.
4.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche
anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen,
den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten
entstanden sind.
5. Rücktritt des Vermieters
5.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder
durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei
Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender
Anspruch besteht nicht.
5.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag
ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
5.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der
Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten
andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag
nach 5.3), verfällt der Mietpreis.
5.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten
Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
6. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluß
einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.
7. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
7.1 für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.
7.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
7.3 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung. Eine
Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung
wird ausgeschlossen.
7.4 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen
dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem
Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des
Vermieters verantwortlich ist.
7.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines
Aufenthaltes erlitten werden.
7.6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder ausser Betrieb gestellte technische Geräte, soweit
ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für
schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
7.5 Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen,dieausserhalb seiner
Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
8. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung
8.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.
8.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit
nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfe zu
verlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn
Mängelanzeige bzw. Abhilfe zu verlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für
Abhilfeersuchen unverzüglich per Telefax, e-mail oder telefonisch an den Vermieter oder den
Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden
können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen
oder Ersatz zu stellen.
8.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder
rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.
8.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb
eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur
schriftlich geltend machen
9. Pflichten des Mieters Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als
angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen die
Ferien–Wohnung oder Gästezimmer sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige
Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für
nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
9.1. Der Mieter muss die Hausregeln des Parkens beachten, die im Haus ausliegen bzw. an der
Rezeption erhältlich sind. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten.
9.2. Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch besenrein zu
verlassen, die Mülleimer entleert, ebenso Spülmaschine ausgeräumt und Wasserkocher entleert.
10. Abtretungsverbot.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und
Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des
Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
11. Sonstige Bestimmungen und Hinweise
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zu Folge.
12.Gerichtsstand ist Lübbenau.
Stand Januar 2014