AGB für die Vermietung der Ferienwohnung „Am Apelsberg“ Neuhaus
§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der
Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu
anderen als Wohnzwecken sind nicht gestattet
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche richten Sie bitte schriftlich per Post oder Mail an uns oder rufen Sie uns an.
Können wir Ihnen die Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns
eine schriftliche Bestätigung.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des
Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor der Anreise zu zahlen.
Am Anreisetag wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € fällig. Der Betrag wird am Tag der Abreise
zurückgezahlt, wenn die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand verlassen wird.
§ 4 An- und Abreise
Zwecks Anreisezeit und Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder
per E-Mail.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor,
eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu
hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und
der Kühlschrank ausgeräumt sein.
§ 5 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als
Entschädigung zu zahlen Der Vermieter bemüht sich jedoch, die Wohnung anderweitig zu vermieten.
Kann die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden, werden nach den von der Rechtssprechung
anerkannten Prozentsätzen folgende pauschale Beträge in Rechnung gestellt:
ab 30 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Preises
ab 15 Tage vor dem Anreisetag 70% des vereinbarten Preises
bis 1 Tag vor Anreisetag oder Nichtanreise 90% des vereinbarten Preises
Der Abschluss einer Reise - Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 6 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt kann infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt erfolgen. Bei berechtigtem
Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und
Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der
Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 7 Aufenthalt in der Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem
Inventar übergeben. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des
Mietgegenstandes und des Inventars unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können, Andernfalls
gehen wir davon aus, dass Sie den Mietgegenstand zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
Bei Beschädigungen, die durch den Gast verursacht werden ist dieser in der Haftung und hat die
daraus entstehenden Kosten vollumfänglich zu zahlen z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden
oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung
vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden
durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der
Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei
Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte
Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem
Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche
Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder
Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 9 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem
Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum
Internet. Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen
in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht,
Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.
§ 11 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Sonneberg zuständig.