Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cuxland Ferienparks GmbH
1. Mietvertrag
Zwischen dem Mieter und der Cuxland Ferienparks GmbH, im folgenden CF genannt wird für die Dauer der vereinbarten Zeit ein Mietvertrag über ein Mietobjekt geschlossen, der folgende Vereinbarungen beinhaltet:
1.1 Das Mietobjekt darf höchstens von der unten angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden, plus 1 Kleinkind bis max. 2 Jahre.
Nordseebad Dorum
Appartement Typ A: 1 – 4 Personen
Appartement Typ B: 1 – 4 Personen
Appartement Typ C: 1 – 4 Personen
Appartement Typ D: 1 – 4 Personen
Ferienwohnung Typ A: 1 – 4 Personen
Ferienwohnung Typ C: 1 – 4 Personen
Haustyp Strandräuber: 1 – 4 Personen
Haustyp Deichgraf 2: 1 – 4 Personen
Haustyp Strandvogt: 1 – 6 Personen
Haustyp Strandläufer: 1 – 6 Personen
Haustyp Deichgraf 1: 1 – 6 Personen
Haustyp Seeräuber: 1 – 6 Personen
Haustyp Strandvogt 3: 1 – 6 Personen
Haustyp Störtebecker: 1 – 6 Personen
Nordseebad Wremen
Ferienwohnung Typ A/B: 1 – 6 Personen
Ferienwohnung Typ B: 1 – 4 Personen
Haustyp Strandräuber: 1 – 4 Personen
Haustyp Strandvogt: 1 – 6 Personen
Haustyp Strandvogt 3: 1 – 6 Personen
Bad Bederkesa
Haustyp Deichgraf 2: 1 – 4 Personen
Haustyp Seeräuber: 1 – 6 Personen
1.2 Das Mitbringen von Haustieren ist nur in dafür vorgesehenen Objekten gegen schriftliche Voranmeldung bei Buchung gestattet (4,50 Euro/Tag)
1.3 An Neben- bzw. Sonderkosten fallen Strom, Heizkosten, telefon, Endreinigung sowie Kurkarte an.
1.4 Mitzubringen ist sämtliche Wäsche, einschließlich Bettwäsche. Bettwäsche und Handtücher können auch am Hotelempfang gegen eine gebühr ausgeliehen werden.
1.5 Die Kurkarte ist unmittelbar nach der Ankunft am Gäste-Empfang zu bezahlen.
1.6 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtung pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden am Mietobjekt und dem Inventar sind der CF zu melden. Selbst oder von einem Mitbewohner fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden müssen ersetzt werden. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reise- Haftpflichtversicherung.
1.7 Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich der CF mitzuteilen. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Mieter verpflichtet ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eventl. Entstehenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Kommt der Mieter schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
1.8 Die Objekt bzw. Schlüsselübergabe erfolgt bei der Ankunft ab 16.00 Uhr, bei der Abreise bis 10.00 Uhr. Mietobjekte können neu belegt werden, wenn sie am Ankunftstag ohne näheren Bescheid bis 18.00 Uhr freibleiben.
1.9 Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenabsicherung (Angebot CF 29,00 Euro)
1.10 Mit der Reisebestätigung/Rechnung wird eine Kaution in Höhe von 5,25 Euro/Tag erhoben. Mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes und der Regulierung aller Verbindlichkeiten (u.a. Abrechnung der verbrauchsbedingten Nebenkosten) wird die Kaution selbstverständlich verrechnet bzw. zurückgezahlt.
1.11 Umbuchungsgebühr bei Termin und Kategorieänderung etc. beträgt 21,00 Euro.
2. Mietpreis
Die Mietpreise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
3. Anmeldung und Bestätigung (Abschluss des Mietvertrages)
Mit Ihrer bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich oder fernmündlich möglich. Der Vertrag gilt erst mit dem Eingang der Buchungsbestätigung beim Gast und dem Eingang der Anzahlung bei der CF als geschlossen. Sie erhalten generell keine gesonderte Nachricht zu Zahlungen und Geldeingängen. Bei einer Abweichung zwischen Anmeldung und Bestätigung ist ein Rücktritt innerhalb von 10 Tagen möglich. Danach wird der abweichende Inhalt des neuen Angebotes für Sie und die CF verbindlich. Erklärt die CF, dass sie die Anmeldung nicht annehmen kann, so wird sie den bei der Anmeldung geleisteten Anzahlungsbetrag zurückerstatten. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
4. Bezahlung
Die Zahlungsbedingungen sind in der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich.
5. Rücktritt des Kunden
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder belegt er das Mietobjekt nicht, so ist ein angemessener Ersatz für den Mietausfall für den Fall zu zahlen, dass das Mietobjekt nicht anderweitig belegt werden konnte oder der erzielte Mieterlös geringer ist. Der Ersatz für den Mietausfall beträgt: Bis 45 Tage vor Mietbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Mietpreises, mindestens jedoch 27,00 Euro zu entrichten.
44 – 30 Tage vor Mietbeginn = 25%
29 – 08 Tage vor Mietbeginn = 60%
07 – 00 Tage vor Mietbeginn = 100%
Kann das Mietobjekt weitervermietet werden, so werden dem Mieter in jedem Fall die Bearbeitungsgebühr von 10% des Mietpreises, mindestens jedoch 27,00 Euro berechnet.
6. Beschränkung der Haftung
Die CF haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit en Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 BGB kann der Gast nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Vermietungsende geltend machen. Die Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren 6 Monate nach dem vertraglichen Vermietungsende.
8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist für beide Parteien Langen bei Bremerhaven.